Zöpfchen, Rechtsanwalt

Ich bin Rechtsanwalt.

Ich berate, vertrete und verteidige Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen — insbesondere bei Cybercrime-Vorwürfen und in IT-Vertragsstreitigkeiten.

Zöpfchen steht für Verteidigung und Prozessführung an der Schnittstelle von Recht und Informationstechnologie.

Tätigkeit

Zwei Felder im Mittelpunkt.

Ich verteidige in Strafverfahren — insbesondere in IT-Strafsachen — und vertrete in Streitigkeiten um IT-Verträge.

  • Strafverteidigung — insbesondere in IT-Strafsachen

    Vom Ermittlungsverfahren über Durchsuchung und Beschlagnahme bis zur Hauptverhandlung.

  • Prozessvertretung in IT-Vertragsstreitigkeiten

    Gescheiterte Projekte, Mängel- und Abnahmestreit, Vergütung, Rückabwicklung — außergerichtlich und vor Gericht.

Diese beiden Felder stehen im Mittelpunkt, weil dort beide Ausbildungen zusammenkommen: Sie verlangen, dass man den technischen Sachverhalt selbst durchdringt — Protokolle, Systemarchitekturen, Projektunterlagen. Diese Tiefe ist der Maßstab für jedes Mandat, das ich annehme.

Meine Herkunft ist die Informationstechnik, und zwar aus der Berufspraxis: seit 1997 unternehmerisch in der IT, von 2000 bis 2006 bei T-Systems, seit 2011 Geschäftsführer der etis GmbH — annähernd drei Jahrzehnte im Fach. Serverprotokolle, Netzpläne, Lasten- und Pflichtenhefte, Ticketverläufe und Quelltexte sind für mich Arbeitsmaterial und keine fremde Sprache. Was ein Gutachten daraus ableitet, lässt sich auf diesem Weg nachvollziehen und im Einzelnen prüfen.

Wo die eigene Kenntnis nicht ausreicht, hole ich sie dazu: IT-Sachverständige und Forensiker für die technische Bewertung, spezialisierte Kolleginnen und Kollegen, wenn ein Verfahren an andere Rechtsgebiete rührt. Die Verteidigung und die Vertretung im Prozess bleiben dabei in einer Hand.

»Ich muss mir den Sachverhalt nicht übersetzen lassen.«

Expertise

Was ich im Einzelnen bearbeite.

Die beiden Tätigkeitsfelder, geordnet in vier Bereiche. Die Aufzählungen benennen typische Konstellationen — sie sind nicht abschließend.

  • Cybercrime-Strafrecht

    • Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a ff. StGB)
    • Computerbetrug (§ 263a StGB)
    • Fälschung beweiserheblicher Daten (§§ 269, 270 StGB)
    • Datenveränderung und Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB)
    • Erpressung im Zusammenhang mit Ransomware (§ 253 StGB)
  • Prozessuale Krisensituationen

    • Durchsuchung und Beschlagnahme von IT-Infrastruktur (§§ 94 ff., 102 ff. StPO)
    • Festnahme, Haftbefehl und Haftprüfung (§§ 112 ff., 117 ff. StPO)
    • Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge
    • Vernehmungsbeistand bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
    • Beschwerden gegen Ermittlungsmaßnahmen (§ 304 StPO)
  • IT-Vertragsstreitigkeiten

    • Gescheiterte Software- und IT-Projekte
    • Mängel- und Abnahmestreit (§§ 634 ff., 640 f. BGB)
    • Kündigung und Rückabwicklung von Projektverträgen
    • Vergütungsklagen
    • Agile Projekte und Nachweisfragen
    • Selbständiges Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO)
  • Unternehmen nach Sicherheitsvorfall

    • Strafrechtlicher Beistand nach einem IT-Sicherheitsvorfall
    • Schnittstelle zwischen IT-Forensik und gesetzlichen Meldepflichten
    • Vertretung gegenüber Ermittlungsbehörden

»Ein IT-Projekt scheitert selten am Code allein — und ein Prozess selten am Recht allein.«

Profil

Porträt von Christian Zöpfchen

Christian Zöpfchen

  • Rechtsanwalt
  • Geschäftsführer eines IT-Unternehmens
  • IHK-Prüfer und Ausbilder für Fachinformatiker
  • Mitglied IEEE
  • Zugelassen durch die Rechtsanwaltskammer Koblenz

Der erste Weg führte in die Informationstechnik — über annähernd drei Jahrzehnte Berufspraxis: seit 1997 unternehmerisch in der IT, von 2000 bis 2006 bei T-Systems mit Anforderungsanalyse, Systemarchitektur, technischen Audits und IT-Beratung, unter anderem für militärische Organisationen. Seit 2011 Geschäftsführer der etis GmbH; als IHK-Prüfer und Ausbilder für Fachinformatiker begleite ich zudem den Nachwuchs des Fachs.

Der zweite Weg führte in das Recht: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier, Zweites Staatsexamen mit Schwerpunkt Strafrecht. Als juristischer Berater habe ich den Untersuchungsausschuss 18/1 des Landtags Rheinland-Pfalz begleitet.

Arbeitsweise

Wie ich arbeite.

Beide Felder sind Vertrauenssache. Drei Grundsätze bestimmen die Arbeit — im Strafverfahren wie im Zivilprozess.

  • Begleitung im Verfahren

    Ein Strafverfahren ist für die meisten, die es trifft, eine Ausnahmesituation — und ein gescheitertes IT-Projekt bedroht schnell das ganze Unternehmen. Ich nehme das ernst: erreichbar, wenn es darauf ankommt, und nach jedem Schritt ist klar, was als Nächstes geschieht und wer es tut.

  • Präzision und technisches Verständnis

    Vor jeder rechtlichen Bewertung steht die eigene Auswertung der technischen Beweismittel — Logdaten, Systemarchitekturen, Projektdokumentation. Erst wenn der Sachverhalt trägt, wird er rechtlich eingeordnet. Sachverständigen begegne ich dabei auf Augenhöhe: im selben Vokabular, mit eigenen Fragen an Methode und Befund.

  • Schriftsätze und Kommunikation

    Schriftsätze schreibe ich präzise und ohne Überfrachtung: das Wesentliche, belegt, in der Reihenfolge, in der es das Gericht braucht. Das Ziel ist eine geräuschlose Verfahrensführung — Wirkung im Verfahren, nicht daneben.

Datensicherheit

Verschwiegenheit ist auch eine technische Aufgabe.

Die anwaltliche Verschwiegenheit (§ 43a BRAO, § 203 StGB, § 2 BORA) endet nicht am Aktenschrank — sie muss in der IT der Kanzlei durchgesetzt werden. Was hier steht, ist eingerichtet, nicht geplant.

  • Deutsches Rechenzentrum

    Mandatsdaten liegen in einem Rechenzentrum in Deutschland.

  • Verschlüsselte Kommunikation

    Die Kommunikation der Kanzlei läuft verschlüsselt.

  • Zweiter Faktor

    Zugänge zu Systemen mit Mandatsbezug verlangen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Diese Liste ist bewusst kurz und konkret: Sie nennt nur, was tatsächlich eingerichtet ist. Wer wissen will, wie seine Daten im Mandat verarbeitet werden, bekommt darauf eine genaue Antwort.

Künstliche Intelligenz

Werkzeug, nicht Entscheider.

KI-Werkzeuge gehören zur Praxis dieser Kanzlei — mit einer klaren Rollenverteilung.

In Verfahren mit IT-Bezug sind die Datenmengen oft das eigentliche Problem: beschlagnahmte Datenträger, jahrelange Ticket- und Projektverläufe, Protokolle aus Dutzenden Systemen. KI-Werkzeuge helfen, solche Bestände zu strukturieren und durchsuchbar zu machen — sie verschaffen den Überblick, mit dem Verteidigung und Prozessführung überhaupt erst arbeiten können.

Die Grenze ist klar gezogen: Entscheidungen, Strategie und die Vertretung der Interessen des Mandanten liegen ausschließlich beim Verteidiger. Kein Schriftsatz verlässt die Kanzlei, den ich nicht selbst geprüft habe und verantworte. Der Umgang mit diesen Werkzeugen ist Teil der Kanzleipraxis — reflektiert, mit demselben technischen Verständnis, das auch sonst die Arbeit bestimmt, und für Mandatsdaten gelten dabei dieselben Maßstäbe wie für die gesamte Kanzlei-IT (Datensicherheit).

Online-Beratung

Persönlich oder digital — Sie entscheiden.

Das persönliche Gespräch und der digitale Weg sind in dieser Kanzlei gleichwertig — Sie wählen, was zu Ihnen und zur Sache passt. Die Vertretung vor Gericht übernehme ich in jedem Fall persönlich.

Der digitale Weg ist dabei ein echter Vorteil: Besprechungen per Video ohne Anfahrt und Wartezimmer — ein Termin lässt sich so auch kurzfristig einrichten. Unterlagen werden verschlüsselt ausgetauscht statt per Post verschickt, und der Schriftverkehr mit Gerichten und Behörden läuft über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Genauso gilt: Wer mir gegenübersitzen möchte, sitzt mir gegenüber. Manche Dinge bespricht man besser von Angesicht zu Angesicht — ein Strafvorwurf gehört oft dazu. Das persönliche Gespräch ist keine Ausnahme, sondern gleichberechtigter Teil der Mandatsarbeit.

Den geschützten Kanal für den laufenden Austausch von Dokumenten und Nachrichten richte ich zu Beginn des Mandats individuell ein.

Bitte senden Sie keine vertraulichen Einzelheiten über offene E-Mail. Für den Erstkontakt genügt eine kurze Nachricht ohne Angaben zur Sache — für alles Weitere erhalten Sie unmittelbar danach einen geschützten Kanal.

»Verteidigung beginnt vor der ersten Aussage.«

Kontakt

Der erste Schritt ist eine kurze Nachricht.

Schildern Sie mir in wenigen Sätzen, worum es geht — ohne vertrauliche Einzelheiten (warum, steht hier). Sie erhalten eine Antwort und für alles Weitere einen geschützten Kanal.

Anschrift
Dürerstr. 454306 KordelKarte öffnen (Google Maps)

Im Eilfall: Festnahme, Durchsuchung, Vorladung

Machen Sie keine Angaben zur Sache — auch nicht „nur kurz zur Aufklärung". Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen, und einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht folgen. Bestätigen Sie Ihre Personalien, bleiben Sie ruhig, und sprechen Sie mit einem Verteidiger, bevor Sie sich äußern.

Bei einer Festnahme gilt das erst recht: Sie haben das Recht, vor jeder Vernehmung einen Verteidiger zu sprechen — bestehen Sie darauf. Auch Angehörige können für einen Festgenommenen einen Verteidiger einschalten.